Sicherheitsbeleuchtung – Prüfung & Wartung
Wenn der Strom ausfällt, muss die Sicherheitsbeleuchtung zuverlässig einspringen. Wir prüfen Ihre Anlage nach DIN EN 1838 und VDE 0108-100 – monatlich, jährlich und mit vollständiger Dokumentation.
Was wir tun
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – auch Notbeleuchtung oder Fluchtwegorientierungsbeleuchtung genannt – müssen bei Stromausfall automatisch einschalten und Fluchtwege, Notausgänge und gefährliche Arbeitsbereiche ausreichend ausleuchten. Sie retten im Ernstfall Leben.
Damit die Anlage im Ernstfall funktioniert, schreiben DIN EN 1838 und VDE 0108-100 klare Prüfpflichten vor: eine monatliche Kurzprüfung sowie eine jährliche Betriebsdauerprüfung über 60 Minuten. Brandschutz Dietz führt beide Prüfungen durch – mit lückenloser Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Unser Leistungsumfang
- Monatliche Kurzprüfung: Funktionstest aller Notleuchten und Hinweisschilder
- Jährliche Betriebsdauerprüfung über 60 Minuten
- Prüfung der Akkus und Batterien auf Kapazität und Alterung
- Überprüfung der Zentralbatterie bzw. Einzelbatteriesysteme
- Kontrolle der Ladeeinrichtungen und Schaltgeräte
- Prüfung der Kennzeichnungsleuchten und Sicherheitszeichen
- Vollständige Dokumentation und Prüfprotokoll nach VDE 0108-100
Für wen?
Sicherheitsbeleuchtung ist in allen gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden Pflicht – überall dort, wo Menschen ein- und ausgehen.
Gesetzliche Grundlage
Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 in Verbindung mit DIN EN 1838 und VDE 0108-100. Die monatliche Funktionsprüfung obliegt dem Betreiber, die jährliche Betriebsdauerprüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder einen Sachkundigen erfolgen.
Sicherheitsbeleuchtung prüfen lassen?
Kostenlose Erstbegehung – persönlicher Ansprechpartner vor Ort.